Teilnahmebedingungen

Bedingungen für den Designwettbewerb „Start-up Design Award“ der Universität Bayreuth, Institut für Entrepreneurship und Innovation.

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für den vom Institut für Entrepreneurship und Innovation der Universität Bayreuth (nachfolgend „IEI“) ins Leben gerufenen Designaward „Start-up Design Award“ und den damit verbundenen Aktivitäten und Veranstaltungen. Gegenbestätigungen der Teilnehmer:innen mit Hinweis auf die eigenen (Geschäfts-)Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Bedingungen sind nur wirksam, wenn dies vom IEI ausdrücklich und schriftlich bestätigt wird.

Bestimmungen für die Teilnahme

Die Teilnahme am „Start-up Design Award“ steht allen Unternehmen offen. Die zur Kandidatur gestellten Produkte dürfen nicht länger als 5 Jahre am Markt sein. Das IEI behält sich vor, den teilnahmeberechtigten Personenkreis oder Wettbewerbsbeiträge näher zu bestimmen. Mitarbeiter:innen und Studierenden der Universität Bayreuth sind zur Teilnahme berechtigt; dies gilt nicht für Mitarbeiter:innen des IEI, welche von der Teilnahme ausgeschlossen sind

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zur Einreichung eines Beitrags kann nur online unter folgendem Link www.startupdesignaward.com/bewerbung im Zeitraum vom 06.03.2023 bis 20.05.2023 vorgenommen werden. Pro Teilnehmer:in ist nur ein Beitrag möglich. Die Teilnahmebestätigung erfolgt per E-Mail. Hierdurch wird ein Vertrag zwischen der Teilnehmer:in und dem IEI abgeschlossen. Nach der Anmeldung erhält die Teilnehmer:in per E-Mail einen Link zur Eingabe der erforderlichen Projektinformationen. Alle Mitarbeiter:innen des IEI sowie die Jury-Mitglieder erhalten Zugang zu den Beiträgen und den Informationen aus der Anmeldung.

2. Kosten

Es werden vom IEI keine Teilnahmegebühren für den „Start-up Design Award“ erhoben.

Reisekosten sowie Kosten für die Beitragserstellung und -übermittlung trägt die/der Teilnehmer:in selbst.

3. Einreichung der Beiträge

Die Teilnehmer:innen werden im Rahmen der Übermittlung der Beiträge gebeten, keine Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen zu übermitteln. Sie erklären sich mit der öffentlichen Auszeichnung ihres Beitrags sowie der anschließenden Berichterstattung über ihre Beiträge einverstanden.

4. Auswahlverfahren/Jury

In einem nicht öffentlichen Auswahlverfahren werden die Beiträge durch eine vom IEI ausgewählte Jury bewertet und die Preisträger:innen bestimmt. Der Jury gehören auch Personen an, die nicht an der Universität Bayreuth arbeiten. Das Auswahlverfahren unterliegt der Vertraulichkeit.

Die Bewertungskriterien werden vom IEI auf der Wettbewerbs-Homepage www.startupdesignaward.com festgelegt. Die Jury zeichnet diejenigen Beiträge mit dem Start-up Design Award aus, welche am besten den Bewertungskriterien entsprechen. Eine Begründung der Jury ist nicht notwendig.

5. Haftung für die Beiträge

Alle Teilnehmer:innen bestätigen, dass sie die/der Urheber:in an den Designs und etwaiger ihre Einreichung betreffenden Schutzrechte sind.

6. Nutzungsrechte und Kommunikation

Alle Teilnehmer:innen gewähren dem IEI und der Universität Bayreuth für den von ihnen eingereichten Beitrag ein unentgeltliches sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung auf alle Nutzungsarten. Das IEI und die Universität Bayreuth sind nicht verpflichtet die Urheber:innen der eingereichten Beiträge namentlich zu nennen. Sollten Urheber:innen dennoch Ansprüche gegenüber der Universität Bayreuth oder dem IEI geltend machen, stellt die Preisträger:innen die Universität Bayreuth und das IEI von diesen Ansprüchen frei.

Die Teilnehmer:innen übermitteln, über die im Anmeldeverfahren erforderlichen Angaben hinaus, keine vertraulichen und keine personenbezogenen Daten.

Die Teilnahme sowie Auszeichnung können davon abhängig sein, ob die Teilnehmer:innen die zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung notwendige Nutzung von Bildmaterialien, Wortbeiträgen, Filmmaterial und Informationen über ihre Beiträge bewilligen.

Die Teilnehmer:innen gestatten dem IEI und der Universität Bayreuth insbesondere folgende Nutzung:

–  Online, auf allen Kommunikationskanälen der Universität Bayreuth und des IEI und ggf. mit diesen verbundenen Medien z. B. regionale Zeitungen oder Gründungs-Newsletter

–  Bei der Preisverleihung, während einer öffentlichen Veranstaltung mit Filmaufzeichnungen (ggf. Stream), Publikum und Photos

Alle nominierten Finalist:innen und Preisträger:innen werden während der Veranstaltung öffentlich benannt. Die Preisträger:innen sind im Anschluss berechtigt, den ihnen verliehenen Award in Zusammenhang mit ihrem Beitrag für ihre eigenen Zwecke zu nutzen.

Die Nutzung des Logos des IEI oder der Universität Bayreuth ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des IEI oder der Universität Bayreuth gestattet.

7. Vorbehalt

Das IEI und die Universität Bayreuth sind zu jedem Zeitpunkt berechtigt auf die Durchführung des gesamten Awards und/oder die Preisverleihung ganz oder teilweise zu verzichten oder diese zu verschieben, wenn dringende Gründe (z. B. höhere Gewalt) dagegensprechen. Bei einem Ausfall entfallen auch die Pflichten der Vertragspartner:innen. Ansprüche auf Schadensersatz oder Kostenerstattungen sind bei Ausfall nicht möglich.

Diese Teilnahmebedingungen behalten bei verkürzten oder verschobenen Veranstaltungszeiträumen ihre Gültigkeit, sofern die Teilnehmer:innen nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich widersprechen.

8.  Rücktritt der Teilnehmer:in / Widerruf

Innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Anmeldung kann die Teilnehmer:in ohne Angaben von Gründen die Anmeldung schriftlich (z. B. Brief oder E-Mail) zu widerrufen.

9.  Haftungsausschluss

Das IEI und die Universität Bayreuth übernehmen ausdrücklich keine Haftung und keine Gewähr, falls die eingereichten oder ausgezeichneten Beiträge die Rechte Dritter verletzen. Schadensersatzansprüche von Teilnehmer:innen, soweit nicht anders in diesen Bedingungen geregelt, sind ausgeschlossen. Das gilt bei folgender Haftung nicht: bei Vorsatz, nach dem Produkthaftungsgesetz bei grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter:innen der Universität oder ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder leitenden Angestellten, bei Arglist, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist dabei auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein anderer der vorgenannten Haftungsfälle gegeben ist. Die Beweislast ändert sich hierdurch nicht zum Nachteil der Teilnehmer:in.

10. Wettbewerbsansprüche

Beiträge, die in irgendeiner Weise Schutzrechte Dritter verletzen (z. B. Plagiate) können jederzeit vom Wettbewerb ausgeschlossen und die Teilnahme beendet werden. Auszeichnungen können in diesem Fall auch nachträglich aberkannt werden.

11. Schlussbestimmungen

Der Gerichtsstand ist Bayreuth. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, benötigen die Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht eingeschränkt.